Aktenvernichtung in Düsseldorf nach DSGVO
Aktenvernichtung Düsseldorf – Im Umgang mit persönlichen Daten und vertraulichen Dokumenten sollte eine gewisse Sicherheit und Diskretion jederzeit gewährleistet sein. Wir garantieren eine adäquate Vernichtung ihrer Akten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach DIN 66399. Dabei gehören Sicherheitsbehälter in den Größen 240 Liter, 440 Liter, 660 Liter und 1100 Liter zu unserer Ausstattung, welche wir für Ihren Auftrag zur Verfügung stellen. Hierbei zahlen Sie lediglich die Vernichtung. Es werden keine Anfahrtsgebühren berechnet. Unsere Container in den Größen von 3 bis 36 Kubikmetern mit massiven Deckeln sind ebenso abschließbar, sodass auch hier ein sicherer Transport gemäß Bundesdatenschutzgesetz gewährleistet ist. Wir sind zuständig für den Antransport der Container zum Ort des Gebrauchs und eine Abholung der Behälter samt Ihrer entsorgten Materialien übernimmt selbstverständlich auch AZ-Service für Sie. Anschließend vernichten wir Ihre Akten in einer zertifizierten Anlage nach DIN 66399.
Weiterhin bieten wir Archivräumungen oder Lagerräumungen schnell und kostengünstig an.
Den Service der Aktenvernichtung bieten wir NRW-weit an.
Ihre Akten in guten Händen – vertrauen Sie unserem Service der Aktenvernichtung, denn wir haben schon von zahlreichen Kunden rundum positive Resonanzen erhalten, die unsere Arbeit auszeichnet und uns das nötige Selbstvertrauen gibt, sagen zu können: wir machen es richtig!
Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen und für weitere Informationen zum Thema ‚Aktenvernichtung Düsseldorf‘ sowie Auftrags-Anfragen und wir stehen Ihnen jederzeit für eine umfassende Beratung zur Verfügung und rücken mit unserem kompetenten Team und dem passenden Fuhrpark an, um Ihre Aufträge zu Ihrer vollsten Zufriedenheit auszuführen. Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit und fordern Sie uns heraus!
Ihr Service für Aktenvernichtung Düsseldorf.
Wie funktioniert Aktenvernichtung?
Gesetzliche Vorschriften und der Schutz von Firmeneigentum sowie Mitarbeitern oder Kunden resultieren in der Verpflichtung von Unternehmen zur Aktenvernichtung. Aktenvernichtung vom Profi garantiert Ihnen höchste Sicherheit und Geheimhaltung bei der Entsorgung Ihrer Unterlagen.
Grundvoraussetzung ist ein vertrauenswürdiger Entsorgungs-Partner, der professionelle Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt und einen pflichtbewussten Service anbietet. Bei der Aktenvernichtung ist darauf zu achten, dass die zu vernichtenden Akten in einem abschließbaren Container gelagert und transportiert werden, damit Datensicherheit und das Datengeheimnis jederzeit sichergestellt sind. Höchste Priorität hat des Weiteren die Professionalität der Mitarbeiter, die für die endgültige Vernichtung zuständig sind. Die Beschäftigten sollten alle dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet sein, damit die Vernichtung auch rechtlich gesehen rundum abgesichert ist.
Von der Abholung, über den Transport, der Sortierung der Unterlagen, bis hin zur endgültigen Vernichtung sollten Sicherheit, Kosteneffizienz und Komfort im Vordergrund stehen und vom Entsorgungsdienstleister verbürgt sein.
Wir vom AZ-Service informieren Sie gerne zu weiteren Themenbereichen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn auch Sie auf der Suche nach dem richtigen Container für Ihren Auftrag sind. Unsere Spezialisten übernehmen für Sie alle organisatorischen Maßnahmen und garantieren einen zeitnahen, unkomplizierten und zuverlässigen An- und Abtransport Ihrer Baustoffe oder Materialien.
Was besagt DIN 66399?
Die neue DIN-Norm 66399 zur Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung besteht aus 3 Teile: DIN 66399-1, DIN 66399-2, DIN 66399-3. Durch die neue DIN-Norm ist es möglich, die Schutzklasse und Sicherheitsstufe der Datenträgervernichtung selbst zu bestimmen und die dafür angemessene Verfahrenskette zu wählen.
Der erste Teil befasst sich mit den Grundlagen und Begriffen wie der Schutzklasse, Datenträgergruppierung und Sicherheitsstufe von Daten.
Klassifizierung der Daten in 3 verschiedene Schutzklassen:
Schutzklasse 1: Normaler Schutzbedarf für interne Daten
Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten
Unterscheidung von Datenträgern in 6 Datenträgergruppen:
Informationen in Originalgröße wie z.B. Papier, Röntgenfilm
Optische Datenträger wie z.B DVD, Blu-ray
Magnetische Datenträger wie z.B. ID-Karten mit Magnetstreifen
Elektronische Datenträger wie z.B. USB-Sticks, Flash-Speicher
Informationen in verkleinerter Form wie z.B. Film, Folie, Negative
Festplatten mit magnetischem Datenträger
Unterteilung in 7 Sicherheitsstufen:
Sicherheitsstufe 1: Allgemeines Schriftgut, das unlesbar oder entwertet werden soll
Sicherheitsstufe 2: Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht oder entwertet werden sollen
Sicherheitsstufe 3: Sensible und vertrauliche Daten sowie personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen.
Sicherheitsstufe 4: Besonders sensible und vertrauliche Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen.
Sicherheitsstufe 5: Geheim zu haltende Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung.
Sicherheitsstufe 6: Geheim zu haltende Unterlagen, wenn außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
Sicherheitsstufe 7: Strengst geheim zu haltende Daten, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
Der zweite Teil befasst sich mit den Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern d.h. das hier die zulässigen Partikelgrößen der entsprechenden Datenträger vorgeschrieben werden und diese in folgende Materialarten aufgeteilt werden:
P – Informationsdarstellung in Originalgröße (z.B. Papier, Druckformen)
F – Informationsdarstellung verkleinert (z.B. Microfiches, Folien)
O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern (z.B. CDs/DVSs)
T – Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträger (z.B. Disketten, ID-Karten)
H – Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischem Datenträger
E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern (z.B. USB-Stick, Chip-Karten)
Der dritte und letzte Teil umfasst die technischen und organisatorischen Anforderungen der Prozesse einer Datenträgervernichtung.
Archivräumung
Archivräumungen zum Festpreis. Auch Akteneinlagerungen möglich mit unserem zertifizierten Kooperationspartner. Wir können die Akten auch scannen und anschließend entsorgen.
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